Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 B 11.2645 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beamtenanwärter für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst - Wiederholung einer Zwischenprüfung
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Die Landeshauptstadt München "schummelt" nicht
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 36 ZAPOgVD, § 34 APO, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG
Prüfungsrecht: Chancengleichheit in der Zwischenprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst 2008/2 nicht verletzt | Zwischenprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst; Wiederholungsprüfung; Anspruch auf Wiederholung wegen Verletzung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung)
Die Landeshauptstadt München "schummelt" nicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Förderunterricht des Dienstherrn als Prüfungsvorbereitung
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 855
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98
Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 B 11.2645
Kennen einzelne Prüfungsteilnehmer die Prüfungsaufgaben, stellt dies die Eignung der Prüfung in Frage, den tatsächlichen Leistungsstand der Prüfungsteilnehmer "gerecht", d.h. anhand der für den Ausbildungserfolg maßgebenden und insoweit tatsächlich vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu beurteilen (vgl. auch BFH vom 20.7.1999 Az. VII R 111/98 RdNr. 14).Dementsprechend führen Täuschungshandlungen anderer Prüfungsteilnehmer nicht zu einer Chancenungleichheit, auf die sich ein Prüfungsteilnehmer berufen kann, wenn dessen eigenes Prüfungsverfahren korrekt verlaufen ist und dessen Leistungen ordnungsgemäß bewertet worden sind (vgl. BVerwG vom 3.10.1986 Az. 7 B 89/86 RdNr. 26, BFH vom 20.7.1999 Az. VII R 111/98 RdNr. 19).
- BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83
Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 B 11.2645
Der Grundsatz der Chancengleichheit ist deshalb unter anderem dann verletzt, wenn ein Prüfungsteilnehmer dadurch bevorzugt wird, dass ein Prüfer in der Prüfung eine Aufgabe stellt, auf deren Lösung er den Prüfungsteilnehmer durch privaten Nachhilfeunterricht besonders vorbereitet hat (vgl. z.B. BVerwG vom 16.1.1984 Az. 7 B 169/83 RdNr. 22 m.w.N.). - BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" - …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 B 11.2645
Dementsprechend führen Täuschungshandlungen anderer Prüfungsteilnehmer nicht zu einer Chancenungleichheit, auf die sich ein Prüfungsteilnehmer berufen kann, wenn dessen eigenes Prüfungsverfahren korrekt verlaufen ist und dessen Leistungen ordnungsgemäß bewertet worden sind (vgl. BVerwG vom 3.10.1986 Az. 7 B 89/86 RdNr. 26, BFH vom 20.7.1999 Az. VII R 111/98 RdNr. 19). - BVerwG, 13.09.1983 - 7 B 119.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit einer zweiten …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 B 11.2645
Denn für die Prüfer ändert sich der Bewertungsmaßstab der einzelnen Prüfungsleistung nicht dadurch, dass sich infolge von Täuschungshandlungen die Prüfungsergebnisse verbessern und diese damit den Notendurchschnitt anheben (vgl. BVerwG vom 13.9.1983 Az. 7 B 119/83 RdNr. 5).
- OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
Prüfung; Bewertungsmaßstab; Verfahrensfehler; zweite juristische Staatsprüfung; …
Der innerhalb einer insgesamt schwachen Prüfungsgruppe noch am besten abschneidende Mitprüfling kann also nicht allein deshalb bereits eine hervorragende Bewertung erhalten, ebenso wenig wie die Leistung des schwächsten Mitglieds einer insgesamt starken Prüfungsgruppe allein deswegen als unzureichend bewertet werden darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9.1983 - 7 B 119.83 -, v. 30.10.1984 - 7 B 111/84 -, jeweils juris; Bay. VGH, Urt. v. 16.5.2012 - 7 B 11.2645 -, juris;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rnr. 532).Liegt eine unzulässige Bevorzugung eines Kandidaten des Klausurendurchgangs vor, können sich andere Prüfungsteilnehmer darauf allerdings nur berufen, wenn dieser Fehler auch für ihre eigene Prüfungsbewertung von Bedeutung ist; denn grundsätzlich hat der Prüfungsteilnehmer kein subjektiv-öffentliches Recht auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als ein objektiv-rechtliches Gebot (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 16.5.2012 - 7 B 11.2645 -, juris;… OVG NW, Urt. v. 20.11.2012 - 14 A 755/11 -, NVwZ-RR 2013, 469, juris).